Rechtsanwalt Dr. Mayer wurde 1976 in Lich geboren. Er ist Anwalt seit 2006 und praktiziert seit 2008 in Kassel. Als promovierter Fachanwalt für Familienrecht bearbeitet Herr Dr. Mayer in erster Linie die mit Trennung und Scheidung einhergehenden Rechtsfragen. Er ist dabei ebenso beratend wie auch forensisch tätig. Herr Dr. Mayer ist
Ansprechpartner sowohl für die in einer akuten Trennungssituation befindlichen Mandanten, als auch für vorsorgende Beratungen und Gestaltungen (z.B. durch Eheverträge). Den spezifischen familienrechtlichen Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei unternehmerisch Tätigen und Angehörigen der Freien Berufe gilt sein besonderes Interesse. Als Autor familienrechtlicher Publikationen steht Herr Dr. Mayer nach Absprache auch für einschlägige
Referententätigkeiten zur Verfügung.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.
Die mögliche Bandbreite der im Rahmen von Trennung und Scheidung aufgeworfenen Fragen ist vielschichtig.
Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Was passiert bei der Scheidung mit dem Sorgerecht? Welche Unterhaltsansprüche bestehen, für die Kinder und den Gatten? Was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen,
mit dem Haus? Wie verhält es sich mit gemeinsamen Verträgen, Konten usw.? Wie werden Rentenanrechte der Eheleute ausgeglichen? Diese und andere Fragen gilt es für den Berater in akuten Krisensituationen zu beantworten und zu regeln. Die von Beginn an richtige Weichenstellung ist in streitigen Auseinandersetzungen besonders wichtig, besser erfolgt sie aber schon – soweit möglich – zuvor, im Rahmen vorsorgender Beratungen und Gestaltungen.
Ein Ehevertrag etwa kann schon im Vorgriff entscheidende Punkte regeln, über die im Fall des Falles dann nicht mehr gestritten werden muss. Für Selbstständige ist er von herausragender Bedeutung, weil eine Scheidung den Betrieb in besonderem Maße gefährden kann, wenn er der Vermögensauseinandersetzung bzw. dem Zugewinnausgleich
unterliegt. Eheverträge können aber Rechte und Ansprüche nicht nur ausschließen oder begrenzen, sondern auch – und das ist weniger bekannt – erweitern. Eheleute können auch auf diesem Weg ihr individuelles Lebensmodell durch die einvernehmliche Festlegung der wechselseitigen Rechte und Pflichten maßgeblich selbst prägen. Dabei gilt es die umfangreiche und vielschichtige Rechtsprechung zum Ehevertragsrecht zu beachten, über die Rechtsanwalt Dr. Mayer ebenfalls berät.
Familienrechtlich zu beraten und zu vertreten heißt aber nicht nur die Rechtsverhältnisse von Ehegatten zu regeln und
zu gestalten. Die Klärung von Statusfragen – Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung – gehört beispielsweise ebenso zum Familienrecht, wie die Prüfung von Ansprüchen auf Elternunterhalt, die auch von Sozialhilfeträgern infolge einer Hilfegewährung – etwa bei Pflegebedürftigkeit – geltend gemacht werden können. Als Fachanwalt für Familienrecht
berät Herr Dr. Mayer auf allen familienrechtlichen Gebieten.
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