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  Tätigkeitsschwerpunkte


• Familienrecht

.alle Tätigkeitschwerpunkte unserer Kanzlei in der Über-
sicht


 Publikationen


Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr hat sich bei seinen Publikationen besonders auf das Themengebiet des Familienrechtes spezialisiert ...

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  Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr


RA Dr. Herr wurde 1955 in Neustadt an der Weinstraße geboren und lebt seit 1970 in Kassel. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Mainz. Das erste Staatsexamen legte er in Mainz, das zweite in Kassel ab.
Dr. Herr ist seit 1989 verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Seine Ehefrau Cornelia Herr ist in derselben Kanzlei
als Rechtsanwältin tätig.

Dr. Herr ist ausschließlich als Familienrechtler tätig. Als „Scheidungsanwalt“ bearbeitet er sowohl Scheidungen und Scheidungsfolgesachen als auch die Fälle im Vorfeld von Scheidung, Trennung und Eheschließung (gestaltende Be-
ratung bei Eheverträgen und Scheidungsfolgeverträgen). Seine Tätigkeit umfasst das gesamte Familienrecht, ist aller-
dings auch hierauf beschränkt. Seine besondere Spezialität ist das Ehegüterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich und die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche trotz Gütertrennung. Hierzu gehört auch die Auseinander mittlerer und größerer Vermögen inkl. der Geltendmachung von Ansprüchen aus konkludenter Ehegatteninnengesell-
schaft, ehebezogener Zuwendung und familienrechtlichem Kooperationsvertrag, ferner die Überprüfung und ggf. Anfechtung nicht gerichtsfester Ehe- und Scheidungsfolgenverträge.

Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und bundesweit tätig. 2008 wurde er von der Universität Mannheim aufgrund seiner Dissertation „Kritik der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft“ magna cum laude zum Dr. jur. promoviert. Sein Doktorvater war Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Palandt-Kommentator und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages.

Dr. Herr bildet andere Rechtsanwälte im Sinne der( Fachanwaltsordnung) aus und ist ein gefragter Autor. Er publiziert regelmäßig bei verschiedenen Fachzeitschriften, insbesondere zum Ehevermögensrecht. Ferner ist er an verschiedenen sogenannten Mehrautorenwerken der juristischen Standardliteratur beteiligt, unter anderem als Mitkommentator des „Hoppenz“ und des „Garbe/Oelkers“ ( Veröffentlichtungen) Er hält auch außerhalb seiner Tätigkeit im Rahmen der Anwaltsfortbildung regelmäßig Fachvorträge ( Fachvorträge).

Dr. Herr ist Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV/ VDU e.V., dessen Bundespressesprecher er vorübergehend auch war. ISUV/VDU e.V. ist die größte familienrechtliche Selbsthilfegruppe in Deutschland. Ferner ist Dr. Herr Mitglied Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages und der Arbeits-
gemeinschaft Familienrecht im Deutsch
en Anwaltverein.

Mitgliedschaften:
- Deutscher Familiengerichtstag
- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutscher Anwalt Verein


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