RA Dr. Herr wurde 1955 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Seit 1970 lebt er in Kassel. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Mainz. Das erste Staatsexamen legte er in Mainz, das zweite in Kassel ab.
Er ist seit 1989 mit der Rechtsanwältin Cornelia Herr – tätig in derselben Kanzlei – verheiratet und hat zwei Kinder, die
ein humanistisches Gymnasium besuchen.
Dr. Herr ist ausschließlich als Familienrechtler tätig. Als „Scheidungsanwalt“ bearbeitet er sowohl Scheidungen und Scheidungsfolgesachen als auch die Fälle im Vorfeld von Scheidung, Trennung und Eheschließung (gestaltende Be-
ratung bei Eheverträgen und Scheidungsfolgeverträgen). Auch Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartner werden von ihm beraten. Die Tätigkeit umfasst praktisch das gesamte Familienrecht, ist allerdings auch hierauf beschränkt.
Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und bundesweit tätig. 2008 wurde er von der Universität Mannheim aufgrund seiner Dissertation „Kritik der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft“ zum Dr. iur. promoviert. Sein Doktor-
vater war Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Palandt-Kommentator und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages.
Dr. Herr ist Bundespressesprecher und Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV/
VDU e.V.) sowie Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht familienrechtliche Fachbeiträge bei mehreren Fachverlagen.
Eigene Internetpräsenz:
www.fachanwalt-thomas-herr.de
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- Deutscher Anwalt Verein
- Deutscher Familiengerichtstag
- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V.
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