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  Unfallversicherungsrecht


Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig, der Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen gegen die Folgen von Berufkrankheiten oder Arbeitsunfällen (einschließlich Wegeunfällen) absichern soll.
Wichtig ist dabei insbesondere die Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls, wobei Kausalitätsprobleme im Vordergrund stehen, also die Klärung der Frage, welche Folgen auf den Unfall zurückgeführt werden können.
Bei der Feststellung einer Berufskrankheit ist die Feststellung der Belastungen im Verlauf des Berufslebens von entschei-
dender Bedeutung. Oft sind die Voraussetzungen für das vorliegen einer sogenannten Listenerkrankung der Berufskrank-
heitenverordnung sehr eng, so dass ganz besondere Sorgfalt bei der Ermittlung der Tatsachen erforderlich ist.

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Kohlt

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