___Startseite
___Zur Sozietät
___Rechtsanwälte
___Notare
___Unsere Philosophie
___Chronik
___Rechtsgebiete
___Vorträge
___Publikationen
___Urteilsdatenbank
___Info Recht
___Kontakt


Frankfurter Straße 4
34117 Kassel

Telefon (05 61) 7 00 26 - 0
Telefax (05 61) 7 00 26 - 26
info@sgh-kassel.de

      Startseite  |  Impressum
  Arztabrechnungsrecht


Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Leistungen im Fall der Pflegebedürftigkeit gewährt. Diese unterscheiden sich, je nachdem, wie die betreffende Person untergebracht ist (stationäre Pflege, eigene Wohnung mit Inanspruchnahme der Leistungen von Pflegekräften) und in welche der drei Pflegestufen eingeordnet ist. Die Einordnung in die Pflegestufen hängt von der Dauer der erforderlichen Pflegemaßnahmen, insbesondere der Grundpflege ab. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) genau zu beleuchten, da hier nicht selten entscheidende Fehler enthalten sind.

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Kohlt

 

      zurück zur Übersicht    
       Seitenanfang