 |
Das private Baurecht befasst sich im Wesentlichen mit den Rechtsfolgen aus dem Abschluss eines Bauvertrages, wobei
an Problemen, insbesondere für den Bauherrn auftreten können Baumängel und damit Fragen der Mängelgewährleistung. Eingebunden können sein Generalunternehmer aufgrund eines Generalunternehmervertrages, Subunternehmer und Architekten, wobei die Architektenhaftung gesonderte Rechtsprobleme aufwirft. Bei Streitigkeiten über den Werklohn kann es darauf ankommen, ob die Parteien des Bauvertrages einen Pauschalpreis oder einen Pauschalfestpreis bzw. Festpreis vereinbart haben.
Häufig streiten die Parteien auch um Frage der Abnahme/Abnahmeverweigerung oder um Fragen zum Sicherheitseinbehalt oder einer Gewährleistungsbürgschaft / Ausführungsbürgschaft.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Zappek (Fachanwalt)
Rechtsanwalt Kohlt
|