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  Ordnungswidrigkeiten / Ordnungswidrigkeitsrecht


Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind
( Strafrecht), die aber als Ordnungsunrecht mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Im Verkehrsrecht sind die meisten Verstöße mit einer Geldbuße als Ordnungswidrigkeit bedroht, soweit sie nicht an grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten darstellen und als Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt etc. zu bestrafen sind.

Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten sind noch zu nennen die Umweltsordnungswidrigkeiten, Steuerordnungswidrigkeiten und die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten/allgemeine Ordnungswidrigkeiten.

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Reinemann
Rechtsanwältin C. Herr

 

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